Die Regel: eine Selbstzahlerleistung
Erblich bedingter Haarausfall gilt bei den Krankenkassen in Deutschland, Österreich und der Schweiz in aller Regel nicht als Krankheit, sondern als kosmetisches Thema. Eine Haartransplantation wird deshalb meist weder von der gesetzlichen Krankenversicherung noch von der Grundversicherung übernommen. Auch private Versicherungen zahlen nur selten.
Wann es Ausnahmen geben kann
Ob eine Ausnahme greift, entscheidet allein Ihre Versicherung im Einzelfall. Stellen Sie einen Antrag immer vor dem Eingriff und lassen Sie sich die Entscheidung schriftlich geben.
- Haarverlust durch einen Unfall, Verbrennungen oder Verletzungen.
- Narben nach Operationen, etwa im Kopf- oder Gesichtsbereich.
- Haarverlust als Folge einer anderen Erkrankung oder Behandlung.
- Eine starke psychische Belastung, die fachlich bescheinigt ist – hier entscheiden Kassen sehr unterschiedlich.
Diese Fragen sollten Sie Ihrer Versicherung stellen
- Übernehmen Sie eine Haartransplantation in meinem Fall ganz oder teilweise?
- Gilt das auch für eine Behandlung im Ausland, etwa in der Türkei?
- Welche Unterlagen brauchen Sie für den Antrag?
- Muss ich die Entscheidung vor dem Eingriff abwarten?
Wie Sie die Kosten planbar machen
Weil die Kosten meist selbst getragen werden, ist ein klarer Fixpreis besonders wichtig. Bei Mese Medical erhalten Sie nach der kostenlosen Fotoanalyse einen festen Preis, in dem Hotel, VIP-Transfer, Betreuung, Bluttest, EKG, PRP, Medikamente, Pflegeset und die Nachsorge über zwölf Monate bereits enthalten sind. So wissen Sie vorher genau, was auf Sie zukommt.
Ein wichtiger Hinweis
Dieser Artikel ersetzt keine Beratung durch Ihre Krankenversicherung. Regelungen können sich ändern und unterscheiden sich je nach Versicherung und Tarif.



